Kindesunterhalt – die neue Düsseldorfer Tabelle

Zum Ende eines jeden Jahres wird die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle herausgegeben. Deshalb schauen wir hier einmal auf die Grundlagen des Kindesunterhaltes und was es mit dieser »ominösen« Tabelle auf sich hat und wie die Unterhaltsberechnung funktioniert.

Die Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie und kein Gesetz. Es gibt sie seit 1962 und sie lebt durch die fortwährende Rechtsprechung der Gerichte. In der Düsseldorfer Tabelle liest man den Kindesunterhat für minderjährige und volljährige Kinder ab.

Die aktuelle Tabelle 2024 findest du hier.

Man unterscheidet die erste Tabelle (Tabelle A) als den Unterhaltsbedarf eines Kindes, ohne Berücksichtigung des Kindergeldes. Das Kindergeld, das ja an den Elternteil gezahlt wird, bei dem das Kind lebt, wird bei der Berechnung berücksichtigt. Daher ergeben sich dann niedrigere Zahlbeträge, die man aus der im Anhang zu findenden Tabelle „Zahlbeträge“ ablesen kann. 

Die Einkommensgruppen beschreiben das unterhaltsrechtliche Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Die Altersstufen beschreiben das Alter des Kindes. Den Unterhaltsbetrag liest man dann an der Schnittstelle ab. Beim Volljährigen ist die Berechnung etwas anders.

Die Kunst ist es nun, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zu ermitteln. Dafür werden alle Einkunftsarten berücksichtigt, Gehalt, Nebenjobs, Kapitalerträge, Mieteinnahmen usw.. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der Einkünfte der letzten 12 Monate, diverse Positionen müssen korrigiert werden: Firmenwagen, VL, Kantine usw. müssen rausgerechnet werden. Von daher reicht auch nicht die Steuerbescheinigung aus, man benötigt die Gehaltsabrechnungen. Auch kostenfreies Wohnen muss berücksichtigt werden, der Wohnvorteil. Dafür kann dann der Tilgungsanteil an anderer Stelle, als Altersvorsorgeanteil, wieder berücksichtigt werden.

Immer wieder gibt es Streitereien um diese Berechnungen, da alles auf Rechtsprechung basiert und jeder Anwalt anders rechnet. Neben der Düsseldorfer Tabelle gibt es zwar die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien zur Berechnung der Oberlandesgerichte. Hier sind auch die Abzugspositionen geregelt: So können vielleicht Beiträge zu Sportvereinen, Versicherungen für Kinder usw. in Abzug gebracht werden. Trotzdem kann nicht jeder Fall geregelt werden und es bleibt Diskussionpotential.

Berücksichtigungsfähige Schulden

Verbindlichkeiten, die während der Ehe der Eltern eingegangen wurden, können u.U. bei der Berechnung berücksichtigt werden. So kann zum Beispiel die Rate für einen Konsumkredit, der bereits während der Ehe bestand, in Abzug gebracht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Eigenbedarf und Bedarfskontrollbetrag

Der Bedarfskontrollbetrag sorgt für eine ausgewogene Verteilung zwischen Unterhaltspflichtigem und Kind. Auf dieser Basis erfolgt eine Korrektur. Der aktuelle Selbstbehalt (Eigenbedarf) ab 2024 beträgt EUR 1.450 für einen Erwerbstätigen, aufgrund der gestiegenen Mietkosten. 

Weitere Berücksichtigungen

Weitere Kinder aus einer neuen Beziehung, werden bei der Berechnung berücksichtigt. Die zweite Ehefrau haftet allerdings nicht für Unterhaltszahlungen an Kinder aus erster Beziehung. 

Im Wechselmodell ist die Berechnung etwas komplizierter. Der Gesetzgeber ist dort etwas hilflos und hat die Ermittlung an die Anwälte und die Rechtsprechung delegiert. Das wird sich wohl noch nach und nach einschleifen müssen. Unterhalt wird gequotelt, ggf. auch das Kindergeld. Empfohlen wird dringend die Konsultation eines Anwaltes.

Unterhalt muss geltend gemacht werden.

Grundsätzlich kann nicht auf Kindesunterhalt verzichtet werden, er muss aber geltend gemacht werden. Dazu fordert man zunächst den anderen Elternteil zur Auskunft auf, mit Fristsetzung. Ab diesem Schreiben befindet sich der Unterhaltsverpflichtete in Verzug. Der Unterhalt ist dann ab dem Monat zu zahlen. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht erreichbar ist oder nicht zahlt, gibt es die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt zu beantragen. Weitere Infos gibt es hier.

Nicht immer muss der Unterhalt gerichtlich geltend gemacht werden. Die Eltern können sich auch einigen. Dies birgt zwar Risiken, nicht immer ist der Anwalt aber notwendig und hilfreich.

Titulieren – was ist das?

Ein Titel ist die Alternative zu einem Gerichtsbeschluss, früher Urteil. Das Jugendamt errichtet kostenlos eine Schuldurkunde, aus der dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Es dient damit dem Schutz der Kinder. Der Weg zum Geld für das Kind ist dann kürzer und schneller.

Im Zweifel – den Anwalt fragen

Du siehst schon: Der Gesetzgeber hat also hier keine Regelung getroffen, daher bemühen sich die Gerichte, hier eine angemessene Regelung herauszugeben. Nach Schema F funktioniert es leider selten. Du weißt nun grundsätzlich, wie Unterhalt berechnet wird. Für die Details solltest du dich im Zweifel mit deinem Anwalt austauschen.

Wenn du weitere Fragen zu diesem oder zu anderen Themen hast, dann melde dich gern.

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