Hier schauen wir uns Immobilien an. Genauer gesagt: Was passiert bei einer Scheidung mit der gemeinsam genutzten Immobilie, also dem Familien-Heim und auch mit vermieteten Immobilien?
Eine Scheidung ist oft eine der schwierigsten und emotional belastendsten Erfahrungen, die Menschen durchmachen können. In vielen Fällen stehen Ehepaare vor der Herausforderung, ihr gemeinsames Vermögen aufzuteilen, darunter auch Immobilien. Die Entscheidung, was mit der gemeinsamen Immobilie nach der Scheidung passieren soll, kann zu einer Vielzahl von emotionalen Herausforderungen führen.
Eine Immobilie ist oft nicht nur ein materieller Besitz, sondern auch ein Ort voller Erinnerungen an die gemeinsame Zeit als Paar. Die Vorstellung, diesen Ort nach der Scheidung verlassen zu müssen, kann mit starken emotionalen Erinnerungen und Verlustgefühlen verbunden sein. Das schafft Fakten, macht es endgültig.
Die Aufteilung der Immobilie kann bedeuten, dass einer der Partner aus dem bisherigen Zuhause ausziehen muss. Dieser Verlust des vertrauten Wohnraums kann ein Gefühl der Unsicherheit, Isolation und Trauer hervorrufen.
Die Entscheidung, was mit der Immobilie nach der Scheidung passieren soll, kann zu Konflikten und Streitigkeiten führen. Beide Parteien haben möglicherweise unterschiedliche Vorstellungen darüber, ob die Immobilie verkauft, übertragen oder einem der Partner überlassen werden soll. Diese Meinungsverschiedenheiten können zu weiteren Spannungen und emotionalen Belastungen führen.
Du erinnerst dich: wir haben schon mehrfach gesagt, dass es viel leichter wird, wenn man das Thema Geld aus dem Spiel nimmt. Und in unserer Welt hängt leider so viel an Geld. Viele Menschen klammern sich daran, haben kein Vertrauen darin, dass alles gut wird. Sie haben Angst ohne Geld. Sie machen sich so sehr abhängig, dass sie alles tun, um bloß genug Geld zu haben. Um Sicherheit zu haben. Um gesehen zu werden. Um Status zu haben. Das ist alles so unnütz, wenn man das einmal verstanden hat. Geld bringt keine Sicherheit. Es ist ein Trugschluss, dass man sich sicherer fühlt, wenn man viel Geld hat. Im Gegenteil: je mehr man hat, desto mehr hat man das Gefühl alles verlieren zu können. Ich habe das für euch ausprobiert!
Insgesamt ist die Aufteilung von Immobilien während einer Scheidung eine äußerst emotionale Angelegenheit, die viele Herausforderungen und einige Entscheidungen mit sich bringt. Es ist wichtig, dass sowohl die rechtlichen als auch die emotionalen Aspekte dieser Situation sorgfältig berücksichtigt werden, um eine für alle Beteiligten gute Lösung zu finden. Es kann hilfreich sein, Unterstützung von professionellen Beratern, wie Anwälten oder Coaches, in Anspruch zu nehmen, um dieses Thema sauber gelöst zu bekommen.
Welche Möglichkeiten gibt es? Grundsätzlich kommen vier Möglichkeiten in Betracht: Einer von beiden behält die Immobilie, beide bleiben gemeinsam Eigentümer der Immobilie (man spricht dann ggf. von einer Vermietungs-GbR, (dies hat steuerliche Implikationen und sollte vorher in jedem Fall durch einen steuerlichen Berater geprüft werden; in meinem Netzwerk gibt es dafür Profis) oder die Immobilie wird verkauft.
Die Immobilie sollte extern bewertet werden. So hat man einen guten Anhalt, worüber man spricht. Es bieten sich dafür Gutachter an. Man kann zum Beispiel einen Kurzgutachten anfertigen lassen. Das ist etwas günstiger als ein Vollgutachten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Vorlasten gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden. Das muss man dann eben noch hinterher tun. Wenn man sich einig ist. Und in der jüngsten Vergangenheit ähnliche Objekte in der Nachbarschaft verkauft wurden, kann man natürlich auch diese Vergleichswerte als Referenz hernehmen.
Ein freihändiger Verkauf setzt Einigkeit voraus, kann jedoch ggf. eine Zeit dauern. In dieser Zeit muss weiter gezahlt werden für die Immobilie, es kann aber auch gewohnt werden. Ein Makler kann die Vermarktung des Objektes ggf. beschleunigen. Er verfügt in der Regel über eine Liste an Kaufinteressenten. Im Gegenzug, kostet er natürlich auch Geld, das man ggf. teilen kann. Ein Großteil der Makler nimmt 3% plus Mehrwertsteuer pro Seite, also 7% vom Kaufpreis.
Bei Verkauf und der damit verbundenen Ablösung einer Finanzierung ist in der Regel ein Vorfälligkeitsentgelt zu zahlen. Die Höhe ermittelt das Kreditinstitut nach einem vom BGH festgelegten Verfahren. Life-Hack: nach den ersten 10 Jahren Zinsfestschreibungsdauer gibt es ein einseitiges Sonderkündigungsrecht. Vielleicht passt das ja genau bei Dir?!?
Wenn das Objket von einem der Ehepartner allein übernommen wird, sollte eine Mithaftentlassung angestrebt werden, also eine Entlassung aus der Verbindlichkeit für die Immobilie durch die finanzierende Bank. Dazu ist es wichtig, dass der Kapitaldienst, also die Zahlungen für Zins und Tilgung, durch einen allein tragbar sind oder ein anderer Schuldner, ggf. ein neuer Partner oder ein Familienangehöriger, der Finanzierung beitritt. Details dazu sollten mit dem Banker besprochen werden. Ich unterstütze gern dabei.
Gegebenenfalls ist neben der Immobilienfinanzierung noch weiterer Kapitalbedarf gegeben. Zum Beispiel für den Zugewinnausgleich oder für die Anschaffung von Hausrat. Es ist sinnvoll, dies in einem Vertrag zu finanzieren, wenn das möglich ist. Damit spart man sich teure Konsumentenkredite. Man darf sich also im Vorwege einige Gedanken dazu machen.
Meine Strategie wäre es, die Werte alle zu ermitteln und dann offen mit dem Partner zu besprechen. Gemeinsam Ideen sammeln und ein Konzept erarbeiten. Wenn das nicht geht, ist dies ein gutes Feld für Mediation
Letzte Möglichkeit ist die Teilungsversteigerung. Es ist leider gar nicht so selten, dass Menschen keine Entscheidung treffen wollen oder meinen, treffen zu können. Dann kann man da in einem Coachinggespräch wieder hinschauen, was da blockiert, wenn du merkst, dass das bei dir der Fall ist. Und wenn nicht: du kannst nur dich verändern. Nicht deinen Expartner. Dann bleibt also als letzter Weg nur die Teilungsversteigerung. Dabei lässt man sich am besten durch einen Anwalt begleiten. Es ist ein teurer Spaß: großes Gutachten, Gerichtskosten, der Versteigerungserlös liegt häufig unter dem Marktwert. Dann noch die Ablösung der Finanzierung unter Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes. Die Teilungsversteigerung ist das allerletzte Mittel.
Fazit: Man kann so einige Stockfehler begehen. Also: sauber kommunizieren, Plan machen, ggf. Unterstützung suchen.
© 2023 beramento UG (haftungsbeschränkt), alle Rechte vorbehalten | Impressum | Datenschutz